Bildungsurlaub in Lyon

2 Wochen bezahlten „Urlaub“ nehmen, morgens etwas über die französische Politik und Gesellschaft lernen und so die beruflichen Perspektiven verbessern, nachmittags am Ufer der Saône entspannen und den ganzen Tag über den Horizont erweitern und die interkulturelle Kompetenz stärken? Das geht! Einfach für einen Bildungsurlaub freistellen lassen und im individuellen Französisch-Sprachkurs in Lyon in unserer Sprachschule Inflexyon Arbeit und Freizeit optimal verbinden.

Allgemeines zum Bildungsurlaub

Beim -bisher leider wenig bekannten und genutzten – Bildungsurlaub können sich Arbeitnehmer 5 oder 10 Arbeitstage lang beruflich bzw. politisch weiterbilden und erhalten weiterhin ihr reguläres Gehalt. Für die Kosten müssen sie zwar selbst aufkommen, können aber unter Umständen an einem Förderprogramm teilnehmen bzw. den Aufenthalt von der Steuer absetzen. Die Veranstaltung muss für die Verbuchung als Bildungsurlaub im Bundesland des Arbeitsplatzes anerkannt und einigermassen berufsrelevant sein. Generell besteht – ausser in Sachsen und Bayern – ein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub, der also prinzipiell lediglich aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden kann.

Trotz offiziell kürzerer Fristen ist es am besten, den Antrag 10 bis 12 Wochen im Voraus einzureichen. Nach Absprache mit dem Vorgesetzten schickt man das entsprechende Antragsformular – auch ein formloses Schreiben ist möglich – an die für Beurlaubungen zuständige Stelle, meldet sich beim jeweiligen Veranstalter an und bekommt dann von diesem eine Anmeldebestätigung, einen Anerkennungsbescheid sowie einen Ablaufplan. Nach dem Bildungsurlaub ist es nötig, die Bescheinigung in der Firma einzureichen. Im Krankheitsfall währenddessen bedarf es ebenso einer Krankmeldung, um unentschuldigte Abwesenheiten zu vermeiden.

Ein Bildungsurlaub bei Inflexyon ist in folgenden Bundesländern möglich:

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Niedersachsen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Durch die Bildungshoheit der Länder unterscheiden sich die jeweiligen Regelungen oft erheblich:

Personenkreis Berechtigte

(abgesehen von Arbeitnehmern)

maximale Dauer  Frist zur Antrag-stellung Ansprüche mehrerer Jahre zusammen-fassen Teilnahmebeschränkung 

(abhängig von Betriebsgröße) 

Schulung ehrenamt-liche Tätigkeit Sonstiges
Berlin Azubis (politische Weiterbildung)-> unter 25 Jahren 10 Tage pro Jahr; duale Studenten 5 Tage während der gesamten Ausbildung; ab 6 Monaten im Betrieb; nicht für Beamte unter 25 Jahren 10 Tage pro Jahr, danach 10 Tage innerhalb von 2 Jahren 6 Wochen im Voraus ja (maximal 2) <20 Mitarbeiter-> max. 50% nein
Branden-burg ab 6 Monaten im Betrieb; Azubis, nicht für Beamte 10 Tage innerhalb von 2 Jahren 6 Wochen im Voraus ja (Regel 2, Ausnahme 3 oder 4) max. 50%; <20 Mitarbeiter-> 30% nein
Bremen ab 6 Monaten im Betrieb; Azubis, nicht für Beamte 10 Tage innerhalb von 2 Jahren 4 Wochen im Voraus ja (max. 2) ja
Hamburg ab 6 Monaten im Betrieb; Azubis, nicht für Beamte 10 Tage innerhalb von 2 Jahren 6 Wochen im Voraus ja (Regel 2, Ausnahme 3 oder 4) ja andere Bundesländer anerkannt, wenn Träger anerkannt; deutschsprachiger Ansprechpartner vor Ort; Verwaltungsgebühr 81,50 €
Hessen ab 6 Monaten im Betrieb, Azubis (politische Bildung) 10 Tage innerhalb von 2 Jahren 6 Wochen im Voraus ja (max. 2) max. 33% pro Jahr ja 5 zusätzliche Tage bei ehrenamtlichem Engagement, Entgelt erstattet; bei Kleinst-/Kleinbetrieben 50% des Entgelts erstattet (berufliche/politische Weiterbildung)
Nieder-sachsen ab 6 Monaten im Betrieb; Azubis, nicht für Beamte 10 Tage innerhalb von 2 Jahren; mindestens 3 4 Wochen im Voraus ja, max. 3 (Vor- und Folgejahr) max. 50% ja
Rheinland-Pfalz ab 6 Monaten im Betrieb; Azubis nach 12 Monaten 5 Tage pro Jahr (politische Bildung); für Beamte 10 Tage innerhalb von 2 Jahren; mindestens 3 6 Wochen im Voraus ja (max. 2) nur bei >5 Mitarbeitern möglich nein Beginn in ungeradem Kalenderjahr; KMU (<50 Mitarbeiter)-> Zuschuss Arbeitsentgelt beantragen (anteilig)
Saarland Azubis ab 2. Ausbildungsjahr; für Beamte 12 Tage (8 Arbeitstage plus 4 Tage Freizeit) innerhalb von 2 Jahren; 2 Kalenderjahre nach Elternzeit-> 5 volle Tage 6 Wochen im Voraus ja (max. 2) <50 Mitarbeiter-> Anrechnung betrieblicher Schulungen möglich; <100 Mitarbeiter-> max. 33% pro Jahr ja andere Bundesländer anerkannt

 

Bildungsurlaub bei Inflexyon

Um auf alle gesetzlichen Anforderungen zum Stundenvolumen einzugehen, bietet Inflexyon Bildungsurlaub in Form von einem 1- oder 2-wöchigen Französisch-Intensivkurs à 30 Wochenstunden zum Preis von 450 Euro pro Woche. Dank unserer Kooperation mit Bildungsurlaub-Approval ist dieser Kurs anerkannt. Wir stehen gern für alle Fragen rund um den Bildungsurlaub und Französisch-Sprachkurse zur Verfügung und stellen die notwendigen Dokumente zur Beantragung bereit. Hier sind unsere Kontaktdaten.

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